Allgemeine Geschäftsbedingungen Erado GmbH
(Eldorado Fahrradverleih Amrum)
Stand: 01.01.2023
1. Übergabe und Benutzung der Verleihartikel
1.1 Die Anmietung des jeweiligen Fahrrads und des dazugehörigen Zubehörs, z.B. Fahrradhelm,
Kindersitz etc. beginnt mit der Herausgabe der Verleihartikel und der Unterschrift des Mieters.
1.2 Der Mieter erkennt an, dass die Verleihartikel sich in einem verkehrssicheren, fahrbereiten,
mangelfreien und sauberen Zustand befinden. Das Anerkenntnis wird bei Anlieferung der
Verleihartikel zur Ferienunterkunft als gegeben angenommen, solange der Mieter keine Einwände
innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung geltend macht.
1.3 Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits
befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
1.4 Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung ist untersagt.
1.5 Die Verleihartikel dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im
gewerblichen Verkehr oder für eine Benutzung außerhalb Amrums verwendet werden.
2. Vertragsschluss Online Buchung, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt, Kaution
2.1. Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an, sowie dass die Abbildungen vom Original in
Form und Farbe abweichen können. Mit Abschluss der Online-Buchung gibt der Mieter eine
verbindliche Buchung ab. Der Mieter nimmt das Angebot an, indem er eine Buchungsbestätigung per
E-Mail erhält. Sollte er diesen nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich widerrufen, gilt
diese als bestätigt. Selbiges Recht hat die Erado GmbH. Sollte diese innerhalb von 48 Stunden die
Buchung nicht schriftlich widerrufen, gilt diese ihrerseits als bestätigt.
2.2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung, Kreditkarte, Paypal oder kurzfristig in bar
vor Ort, der Mieter erhält eine Mail mit einer Kostenübersicht.
2.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung
oder Farbe, sondern mietet immer nur ein Fahrradmodell aus einer Kategorie (z.B. Trekkingrad für
Herren). Der Vermieter ist berechtigt, die gemietete Kategorie durch ein Fahrrad aus einer
höherwertigen Kategorie zu ersetzen.
2.4 Eine Kaution ist nicht zu leisten
3. Pflichten des Mieters
3.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln
zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im angeschlossenen Zustand abzustellen.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell in der Mietzeit auftretende Mängel spätestens bei der
Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
3.3 Wird eine Reparatur erforderlich, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Ursache weder auf
unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere
Umstände ist der Mieter verantwortlich.
3.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in
einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
3.5 Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter
Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und
Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der
beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei einem Unfall mit Sachschaden über 200 € oder
Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
3.6 Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich bei der Polizei zu melden und den
Nachweis darüber schriftlich zu erbringen.
4. Stornierung
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen (online bzw. vor Ort) werden folgende Stornogebühren
fällig:
– bis 4 Tage vor Mietantritt: kostenlos
– bis 2 Tage vor Mietantritt: 30 % des Mietpreises
Bei einer Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die
Stornogebühr 50% des Mietpreises, da in aller Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich
ist.
Bei Nichterscheinen bis zum Ablauf des ersten Miettages (bis 18 Uhr) ohne vorherige schriftliche
Stornierung wird der volle Mietpreis fällig, ohne das ein weiterer Anspruch auf die Nutzung der
Verleihartikel besteht.
5. Mietdauer, Rückgabe
5.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Die Staffelung
bezieht sich immer auf volle Kalendertage, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem
Kalendertag gemietet wurde.
5.2 Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übernahme der Verleihartikel bis zum Geschäftsschluss. Der
Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Bei
erheblichen Verschmutzungen, insbesondere durch Lehm, kann der Vermieter eine Gebühr für
erhöhten Reinigungsaufwand in Höhe von 2 AW (Arbeitswerte nach Arbeitswertliste der
Zweiradverbände, 1 AW 2023: 7 €) Ein Abstellen der Räder nach Geschäftsschluss ist nur auf
eigene Gefahr des Mieters möglich. Etwaige Mängel können erst am darauffolgenden Tag
festgestellt werden und sind dem Mieter zuzurechnen. Sind die Verleihartikel nicht bis spätestens zur
Geschäftsöffnung des auf das Ende der Mietdauer folgenden Tages zurückgegeben, wird der volle
Tagespreis sofort fällig, ohne dass daraus ein Nutzungsanspruch entsteht.
5.3 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der
ursprünglichen Mietzeit.
5.4 Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice: Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach
Absprache an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei
Ablauf der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand an diesem Ort abzustellen
6. Haftung des Mieters
6.1. Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte
Fahrlässigkeit trifft.
6.2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades verbundenen
Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, sowie Beschädigungen
an Rechtsgütern Dritter. Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des
Mieters oder dieser selbst ein.
7. Haftung der Erado GmbH
7.1 Jegliche Haftung der Erado GmbH wegen der Verletzung der vertraglich geregelten Pflichten ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Mängelanzeige, Panne
8.1 Bei Auftreten einer Panne, welche eine Weiterfahrt unmöglich macht, ist der Vermieter sofort zu
benachrichtigen. Der Vermieter verpflichtet sich, unverzüglich den Mangel zu beseitigen oder Ersatz
bereitzustellen.
8.2 Bei Pannen außerhalb der Geschäftszeiten kann erst am folgenden Tag eine Nacherfüllung
garantiert werden.
9. Abschließendes
9.1 Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.
9.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 01.01.2023